Gebärden

ablehnender Bescheid

Ablehnungsbescheid: der; - (e) s; -e Schreiben, in dem etwa. abgelehnt wird, um das man gebeten, das man gefordert, beantragt hatte o.ä. / Bünting, Karl-Dieter (1996): Deutsches Wörterbuch. Mit der neuen Rechtschreibung. Isis Verlag AG: Chur/Schweiz. Seite 29

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Name: ablehnender Bescheid 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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