Gebärden

Arbeitnehmerveranlagung

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung.html [15.02.2017]

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Name: Arbeitnehmerveranlagung 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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