Gebärden

Delikt

Vergehen, Straftat, Verbrechen; im Strafrecht eine tatbestandsmäßige Handlung, die eine Bestrafung des Täters nach sich zieht, im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung, die den Täter bei rechtswidrigem, schuldhaftem Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet; im Völkerrecht der Verstoß gegen ein Kraft Gewohnheitsrechts oder Vertrags bestehendes Recht eines Staates oder sonstigem Völkerrechtssubjekts druch das eine Verantwortlichkeit begründete Handeln oder Unterlassen eines anderen Völkerrechtssubjekts; der Schädiger ist zur Wiedergutmachung verpflichtet. (Quelle: Brockhaus (1998): Brockhaus - Die Enzyklopädie in 24 Bänden. Band 5. Leipzig/Mannheim: Brockhaus. 191.)

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Name: Delikt 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Psychologie  

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