Gebärden

immateriell

Immaterielle Güter haben im Gegensatz zu materiellen Güter keine materielle Substanz. Sie kommen vor allem in zwei Ausprägungen vor, nämlich als Dienstleistungen (zB. Schulung) oder als Rechte (zB. Lizenzen). Geld bzw. das Recht auf Geld wird ebenfalls zu den immateriellen Gütern gezählt. (Quelle: Thommen J., Achleitner A. (2012). Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Springer Fachmedien Wiesbaden, Gabler Verlag, 7. Auflage, Seite 38)

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Name: immateriell 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Wirtschaftswissenschaft  

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