Gebärden

Impressumpflicht

Auch in Online-Medien besteht die Pflicht, ein Impressum zu führen; dieses wird als "Anbieterkennzeichnung" bezeichnet. Diese Impressumspflicht wird gemäß dem ECG (E-Commerce-Gesetz) geregelt. Ob eine Webseite der Impressumspflicht unterliegt oder nicht, legt § 3 ECG fest. (Quelle: www.juraforum.de/lexikon/e-commerce-anbieterkennzeichnung, Einsichtsdatum: 1.11.2017)

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Name: Impressumpflicht 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Informatik  

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