Gebärden

Weisungsbefugnis

Anordnungsbefugnis, Leitungsbefugnis, auch Befehlsgewalt; im Unterschied zum arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrecht die im Rahmen der Organisation durch Delegation festgelegte Kompetenz einer Instanz, hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten Weisungen zu erteilen. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/weisungsbefugnis.html -- letzter Zugriff 20.02.15)

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Name: Weisungsbefugnis 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Wirtschaftswissenschaft  

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