Gebärden

Beschäftigungsbewilligung

Der Arbeitgeber braucht eine Beschäftigungsbewilligung, wenn die ausländische Arbeitskraft zwar einen Aufenthaltstitel besitzt oder Niederlassungsfreiheit genießt, aber zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nicht ohne eine zusätzliche Genehmigung berechtigt ist. Die Beschäftigungsbewilligung gibt es als reguläre Bewilligung mit maximal zwölfmonatiger Geltungsdauer oder als "Saison- oder Kontingentbewilligung"(siehe Kontingentbewilligung), mit sechsmonatiger (in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen, neunmonatiger) Geltungsdauer. (Quelle: www.ams.at/service-unternehmen/auslaenderinnen/zugangsberechtigungen/beschaeftigungsbewilligung, Einsichtsdatum: 4.11.2017)

Video(s) der Gebärde

Name: Beschäftigungsbewilligung 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare zu dieser Gebärde. Um Kommentare zu schreiben, bitte einloggen!