Gebärden

Bestandsgebäude

Zur Definition von Bestandsgebäuden wurden als Kriterien die bereits verstrichene Zeit nach der Baufertigstellung und die Inbetriebnahme des Gebäudes durch Erstbezug herangezogen. Demzufolge werden Immobilien im Sinne der Bewertung als Bestandsgebäude eingestuft, wenn seit dem Zeitpunkt der Baufertigstellung fünf Jahre vergangen sind. Ein Gebäude gilt als fertiggestellt, wenn die Bauabnahme erfolgt ist. Sofern keine förmliche Bauabnahme erfolgt ist, handelt es sich um ein Bestandsgebäude wenn seit der Inbetriebnahme des Gebäudes fünf Jahre vergangen sind. (Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ZB/Auftragsforschung/2NachhaltigesBauenBauqualitaet/2012/LeitfadenNBBestand/01_start.html, Einsichtsdatum: 10.02.2018)

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Name: Bestandsgebäude 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Architektur  

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