Gebärden

Bildungskarenz

Bildungskarenz: Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/357/Seite.3570000.html [20.02.2017]

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Name: Bildungskarenz 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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