Gebärden

Evidenz

1. lat. evidentia = Beweislage. Summe aller »empirischen Belege und Beobachtungen, die die Grundlage der wissenschaftlichen Beurteilung stellen. Der Philosoph Immanuel Kant nannte diese Grundlage: "anschauliche Gewißheit" (Quelle: www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/52138c9c-b9e9-1028-9a84-00096b3f4e2e, Einsichtsdatum: 08.02.2018) 2. in Evidenz halten: 2.a. (österreichisch) Ort, an dem Daten oder Unterlagen gesammelt werden; Register; Ablage (Quelle: www.duden.de/rechtschreibung/Evidenz, Einsichtsdatum: 08.02.2018)

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Name: Evidenz 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Allgemeine wissenschaftliche Begriffe  

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