Gebärden

freier Dienstvertrag

Freie Dienstvertrag: Bei freien Dienstnehmern ist hingegen die Bindung an Arbeitszeit, -ort bzw. an persönliche Weisungen hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens nur beschränkt oder gar nicht vorhanden. Auch besteht für sie keine persönliche Arbeitspflicht, d. h. sie können sich vertreten lassen, Aufträge ablehnen bzw. Hilfskräfte beschäftigen. www.karriere.at/c/freier-dienstvertrag [15.02.2017]

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Name: freier Dienstvertrag 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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