Gebärden

gerichtliche Verfügung

Gerichtliche Verfügung: gerichtlich: Adj. n. stg. 1 auf das Gericht bezogen, ihm zuzuordnen 2 aufgrund eines Beschlusses einer gerichtlichen Instanz / Verfügung: die; ~ ; -en 1 [amtsprl.] Erlaß; Anweisung von Fugen Bünting, Karl-Dieter (1996): Deutsches Wörterbuch. Mit der neuen Rechtschreibung. Isis Verlag AG: Seite 444 u. 1248

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Name: gerichtliche Verfügung 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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