Gebärden

Klausel

(lat. clausula = Schlusssatz [einer Rede, eines Briefes oder Vertrages]). Erweiterte Bedeutung: Vertragsbestimmung, Bedingung (z.B. Währungsklausel). (Quelle: Gritschneder, Otto (1971): Ullstein Lexikon des Rechts. Berlin/Frankfurt am Main/Wien: Ullstein. 242.) (Gebärde: Befragung WITAF)

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Name: Klausel 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Rechtswissenschaften  

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