Gebärden

Plagiat

Als Plagiat bezeichnet man den Diebstahl geistigen Eigentums. Der Begriff soll auf den römischen Dichter Martial zurückgehen. Er hatte einen Kollegen, der Martials Gedichte als vorgeblich eigene vorgetragen und verbreitet hatte, mit einem plagiarius, also einem Menschenräuber verglichen. Über das davon abgeleitete frz. le plagiat hat sich der Begriff im Deutschen eingebürgert. "Plagiat" ist allerdings kein juristischer Terminus. Rechtlich gesehen handelt es sich um die - ohne Einwilligung des Urhebers erfolgte -faktische, wörtliche oder bildliche Übernahme, nicht autorisierte Bearbeitung bzw. Umgestaltung eines Werks, das urheberrechtlich geschützt ist. Als Plagiat wird also die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes bezeichnet, die Uhrheberschaft an anderem, fremden Texten für sich zu reklamieren. Das gilt auch für partielle Entnahme oder geringfügige Änderung ohne Bearbeitungsqualität. Ausnahmen bilden die Aneignung gemeinfreien Geistesgutes (z.B. Märchen, Volkslieder), unbewusste Entlehnung und Doppelschöpfungen. Abstrakte Eigenschaften eines Werks wie Stil, Technik und Methode sind nicht schutzfähig. Das gilt analog für Werkteile, die der Urheber aus freiem Gemeingut übernommen hat. (Quelle: Schütz, Erhard (2010): Plagiat. In: Schütz, Erhard (Hg.): Das BuchMarktBuch. Der Literaturbetrieb in Grundbegriffen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. 293-294.) (Gebärde: Befragung WITAF)

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Name: Plagiat 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Allgemeine wissenschaftliche Begriffe  

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