Gebärden

Zensur

behördliche, d.h. staatliche oder kirchliche Überwachung der Literatur duch Kontrolle von Druckschriften, Aufführungen, Filmen u.a. Veröffentlichungen aller Art vor ihrer Herausgabe bzw. Aufführung, bzw. danach im Hinblick auf ihre sittliche, künstlerische oder weltanschaulich-politische Eignung, von deren Prüfungsergebnis die Veröffentlichungs- bzw. Aufführungsgenehmigung abhängt. (Quelle: Gero von Wilpert (2001). Sachwörterbuch der Literatur. Alfred Kröner Verlag Stuttgart, 8.Auflage, Seite 920 f.)

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Name: Zensur 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Literaturwissenschaft  

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