Gebärden

Anklage

Bei Gericht gestellter Antrag auf Einleitung des Strafverfahrens gegen eine bestimmte Person. Die Anklage wird in der Regel durch die öffentliche Klage der das Anklagemonopol besitzenden Staatsanwaltschaft (§152 StPO), in den Ausnahmefällen der Privatklage durch den Verletzten erhoben. Sie erfolgt a) durch Einreichung der Anklageschrift (§170 StPO), die den Angeschuldigten, die ihm zur Last gelegte Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Tat und die verletzten Strafnormen bezeichnet (§200 StPO) b) ausnahmsweise auch mündlich im beschleunigten Verfahren (§212a StPO) oder bei der Nachtragsanklage in der Hauptverhandlung (§266 StPO). (Quelle: Glahn, Iris/Neulen, Peter (2015): Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. Berlin: Dudenverlag. 23.) (Gebärde: Befragung WITAF)

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Name: Anklage 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Rechtswissenschaften  

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