Gebärden
Bildungskarenz
Bildungskarenz: Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/357/Seite.3570000.html [20.02.2017]
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Name: | Bildungskarenz |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Sozialarbeit |
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