Gebärden

Buße (Strafe)

Zahlung einer Entschädigung, im Strafrecht vorgesehen neben Veruteilung a) wegen über Nachrede, Verleumdung (bei Eintritt eines Vermögensschadens), § 188 StGB b) wegen Körperverletzung nach § 231 StGB, wenn Verletzter dies im Adhäsionsprozess beantragt. Bußgeld auch in Nebengesetzen vorgesehen, z.B. § 26 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. (Quelle: Gritschneder, Otto (1971): Ullstein Lexikon des Rechts. Berlin/Frankfurt am Main/Wien: Ullstein. 94.) (Gebärde: Befragung WITAF)

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Name: Buße (Strafe) 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Rechtswissenschaften  

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