Gebärden
Buße (Strafe)
Zahlung einer Entschädigung, im Strafrecht vorgesehen neben Veruteilung a) wegen über Nachrede, Verleumdung (bei Eintritt eines Vermögensschadens), § 188 StGB b) wegen Körperverletzung nach § 231 StGB, wenn Verletzter dies im Adhäsionsprozess beantragt. Bußgeld auch in Nebengesetzen vorgesehen, z.B. § 26 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. (Quelle: Gritschneder, Otto (1971): Ullstein Lexikon des Rechts. Berlin/Frankfurt am Main/Wien: Ullstein. 94.) (Gebärde: Befragung WITAF)
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Name: | Buße (Strafe) |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Rechtswissenschaften |
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