Gebärden
Ehrenbeleidigung
= Ehrenkränkung (=Beleidigung) Ist die vorsätzliche Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung durch rechtswidrigen Angriff auf die Ehrer eines anderen. Beleidigungsfähig sind Einzelpersonen sowie Personengemeinschaften mit deutlich umgrenztem Personenkreis (= Kollektivbeleidigung z.B.: die in Deutschland lebende Juden, die Patentanwälte, die Mitglieder des ABC-Klubs). Allgemeine Formeln wie "die Akademiker", "die Protestanten" bilden keinen beleidigungsfähigen Personenkreis. Beleidigungsfähig sind auch Gesetzgebungsorgane und politische Körperschaften. (Quelle: Gritschneder, Otto (1971): Ullstein Lexikon des Rechts. Berlin/Frankfurt am Main/Wien: Ullstein. 60.) (Gebärde: Befragung WITAF)
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Name: | Ehrenbeleidigung |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Rechtswissenschaften |
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