Gebärden
Ermächtigung
Bürgerliches Recht: Die nicht gesetzlich geregelte, jedoch aus §185 BGB abgeleitete und weitgehend anerkannte Erteilung der Befugnis, im eigenen Namen über ein fremdes Recht zu verfügen. Sie unterschiedet sich von der Vollmacht (Stellvertretung) dadurch, dass der Ermächtigte nicht im fremden, sondern im eigenen Namen handelt. Im Prozessrecht wird die Ermächtigung über ein fremdes Recht einen Prozess im eigenen Namen zu führen, als Prozessstandschaft bezeichnet. Im öffentlichen Recht wird unter Ermächtigung die gesetzliche Grundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG) verstanden. (Quelle: Glahn, Iris/Neulen, Peter (2015): Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. Berlin: Dudenverlag. 157.) (Gebärde: Befragung WITAF)
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Name: | Ermächtigung |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Rechtswissenschaften |
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