Gebärden

ex ante

Ex ante (lat. „aus vorher“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet eine Beurteilung aus früherer Sicht. Bei ihr entfallen später ablaufende Vorgänge, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_ante - Zugriff am 10.9.2015)

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Name: ex ante 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Soziologie  

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