Gebärden

ex post

Ex post (lat. „aus danach“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet die Beurteilung aus nachträglicher Sicht. Dem Betrachter sind hier auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (Volksmund: Hinterher ist man immer schlauer.) (https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_post - Zugriff am 10.9.2015)

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Name: ex post 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Soziologie  

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