Gebärden

Gehaltsprämie

I. Personalwirtschaft: zusätzlich zum Zeitlohn gezahlte Prämie (Leistungsprämie) als Anerkennung bes. betrieblicher Leistungen des Arbeitnehmers, z.B. für Verbesserungsvorschläge, Umsatzprämien für wenig gängige Güter. Prämien können für quantitative und qualitative Leistungen gewährt werden. Prämie ist Bestandteil des Arbeitsentgelts. (Quelle: wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/praemie.html, Einsichtsdatum: 6.11.2017)

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Name: Gehaltsprämie 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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