Gebärden
geringfügige Beschäftigung
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt dann als geringfügig, wenn das gebührende Entgelt folgende Beträge nicht übersteigt: 2017 - 425,70 Euro pro Monat. Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gelten – bei geringem Stundenausmaß mit Ausnahme der Kündigungsregelung im Angestelltengesetz – die selben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für alle übrigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. So haben geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beispielsweise auch Anspruch auf Urlaub, auf Pflegefreistellung und Abfertigung unter den selben Voraussetzungen wie allen übrigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. (Quelle: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html, Einsichtsdatum: 6.11.2017)
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Name: | geringfügige Beschäftigung |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Sozialarbeit |
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