Gebärden

Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist daher das Vorhandensein eines Mangels. (Quelle: www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gewaehrleistung, zuletzt eingesehen am 20.10.2018)

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Name: Gewährleistung 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Wirtschaftswissenschaft  

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