Gebärden

Gläubiger

Kreditor; derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner (Debitor) eine Leistung zu fordern berechtigt ist. Bei allen Kaufverträgen ist der Verkäufer Gläubiger des Käufers hinsichtlich des Kaufpreises, Schuldner in Bezug auf die Lieferung der Ware. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/glaeubiger.html -- letzter Zugriff 20.02.15)

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Name: Gläubiger 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Wirtschaftswissenschaft  

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