Gebärden
Habilitationsschrift
Erwerb der Lehrberechtigung an einer Hochschule. Erforderlich sind außer dem Promotionsverfahren (s. Promotion) zum Doktor eine weitere wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift), ein Probevortrag innerhalb der Fakultät und u.U. eine öffentliche Antrittsvorlesung. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/habilitation.html, Einsichtsdatum: 08.02.2018)
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Name: | Habilitationsschrift |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Allgemeine wissenschaftliche Begriffe |
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