Gebärden

Habilitationsschrift

Erwerb der Lehrberechtigung an einer Hochschule. Erforderlich sind außer dem Promotionsverfahren (s. Promotion) zum Doktor eine weitere wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift), ein Probevortrag innerhalb der Fakultät und u.U. eine öffentliche Antrittsvorlesung. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/habilitation.html, Einsichtsdatum: 08.02.2018)

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Name: Habilitationsschrift 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Allgemeine wissenschaftliche Begriffe  

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