Gebärden
Herrschaft
[1] legitime Macht, d.h. von den Betroffenen als rechtmäßig anerkannte Macht einer sozialen Instanz, insbesondere von Organisationen und gemeinsam Herrschaft ausübende Gruppen. […] (Fuchs-Heinritz (1995): Lexikon zur Soziologie. 3., Auflage; Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 274)(Geschichte) Besitztum, Landgut eines Freiherrn oder Standesherrn. (Quelle: Online Duden, www.duden.de/rechtschreibung/Herrschaft -- letzter Zugriff 20.02.15) (Gebärde: Befragung WITAF)
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Name: | Herrschaft |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Geschichte , Literaturwissenschaft , Soziologie |
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