Gebärden
Indiz
1. (Rechtssprache) Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be- oder entlastender Umstand, 2. (bildungssprachlich) Anzeichen für etwas; symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung ablesen, erkennen lässt (Quelle: Online Duden, www.duden.de/rechtschreibung/Indiz, Einsichtsdatum: 14.02.2018)
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Name: | Indiz |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Rechtswissenschaften |
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