Gebärden

Indiz

1. (Rechtssprache) Umstand, der mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt, vor allem auf die Täterschaft einer bestimmten Person schließen lässt; be- oder entlastender Umstand, 2. (bildungssprachlich) Anzeichen für etwas; symptomatisches Merkmal, an dem sich ein Zustand, eine Entwicklung ablesen, erkennen lässt (Quelle: Online Duden, www.duden.de/rechtschreibung/Indiz, Einsichtsdatum: 14.02.2018)

Video(s) der Gebärde

Name: Indiz 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Rechtswissenschaften  

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare zu dieser Gebärde. Um Kommentare zu schreiben, bitte einloggen!