Gebärden
Klausel
(lat. clausula = Schlusssatz [einer Rede, eines Briefes oder Vertrages]). Erweiterte Bedeutung: Vertragsbestimmung, Bedingung (z.B. Währungsklausel). (Quelle: Gritschneder, Otto (1971): Ullstein Lexikon des Rechts. Berlin/Frankfurt am Main/Wien: Ullstein. 242.) (Gebärde: Befragung WITAF)
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Name: | Klausel |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Rechtswissenschaften |
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