Gebärden
Konstitution
Begründung, Grund, Grundlage, Fundierung. Notwendige Bedingung(en) eines anderen. 1) Ontologische K.: D.h. eine Reihe von notwendigen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Seiendes existieren kann. 2) Eine Regel ist konstitutiv für eine bestimmte Handlungsweise, wenn sie sie nicht nur reguliert, sondern diese Handlungsweie geradezu definiert oder ermöglicht. Ein Beispiel dafür sind Schachregeln, ohne welche es unmöglich wäre, Schach zu spielen. 3) In der politischen Philosophie und Rechtsphilosophie nennt man die Verfassung eines Landes seine Konstitution und die gesetzgebende Versammlung eine konstitutierende. (Quelle: Hügli, Anton/Lübcke, Poul (1998): Philosophielexikon. Personen und Begriffe der abendländischen Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. 354.)
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Name: | Konstitution |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Geschichte |
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