Gebärden

legale Herrschaft

besteht dort, wo sowohl formal korrekte legale Satzung der Herrschaftsbefugnisse vorliegt als auch die Begründung dieser Herrschaft von den Betroffenen anerkannt wird […]. (Fuchs-Heinritz (1995): Lexikon zur Soziologie. 3., Auflage; Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 274)

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Name: legale Herrschaft 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Soziologie  

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