Gebärden
legale Herrschaft
besteht dort, wo sowohl formal korrekte legale Satzung der Herrschaftsbefugnisse vorliegt als auch die Begründung dieser Herrschaft von den Betroffenen anerkannt wird […]. (Fuchs-Heinritz (1995): Lexikon zur Soziologie. 3., Auflage; Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 274)
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Name: | legale Herrschaft |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Soziologie |
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