Gebärden

Leihfirma

Überlassung von Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher). Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Gegensatz zu allen anderen ein dreiseitiges Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirma. Sie ist für letztere ein Instrument zur externen Flexibilisierung des Personaleinsatzes. (Quelle: wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitnehmerueberlassung.html, Einsichtsdatum: 6.11.2017)

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Name: Leihfirma 
Herkunft: Existierende Gebärde 
Themengebiete:  Sozialarbeit  

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