Gebärden
Mitschuldner
Ein Mitschuldner haftet stets gemeinsam mit einem weiteren Schuldner oder mehren weiteren Schuldnern. Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten ist dies der Fall, wenn beide Ehepartner im Kreditvertrag geführt werden und diesen gemeinschaftlich unterzeichnen. Ein Mitschuldner ist stets in der gesamtschuldnerischen Haftung, welche alle vorhandenen Darlehensnehmer betrifft. (Quelle: www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/mitschuldner.php, Einsichtsdatum: 6.11.2017)
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Name: | Mitschuldner |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Sozialarbeit |
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