Gebärden
Notar
Notar: : der; -(e)s; -e ~ weibl. Notarin: die; ~ ; -nen juristische Amtsperson, die durch den Staat zur öffentlichen Beurkundung von privatrechtlichen Rechtsgeschäften bestellt ist »Das Testament muß noch vom Notar beglaubigt werden.« / Bünting, Karl-Dieter (1996): Deutsches Wörterbuch. Mit der neuen Rechtschreibung. Isis Verlag AG: Seite 813
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Name: | Notar |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Sozialarbeit |
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