Gebärden
Opfer
In der Kriminalistik und im Strafrecht wird jede natürliche oder juristische Person als Opfer bezeichnet, die unmittelbar oder mittelbar durch eine mit Strafe bedrohte Handlung einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. (Quelle: Möllers, Martin H.W. (2010): Wörterbuch der Polizei. München: C.H.Beck. 1368.) (Gebärde: Befragung WITAF)
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Name: | Opfer |
Herkunft: | Existierende Gebärde |
Themengebiete: | Rechtswissenschaften |
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