Gebärden

Rücklagen

bei Kapitalgesellschaften Reserven in der Form von Eigenkapital, das nicht als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag oder Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten bilanziert (offene Rücklagen) wird oder nicht in der Jahresbilanz in Erscheinung tritt (stille Rücklagen); nicht zu verwechseln mit Rückstellungen. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ruecklagen.html -- letzter Zugriff 20.02.15)

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Name: Rücklagen 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Wirtschaftswissenschaft  

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