Gebärden

Selbstjustiz

(gesetzlich nicht zulässige) Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener bzw. eine Betroffene selbst übt (Quelle: Online Duden, www.duden.de/rechtschreibung/Selbstjustiz, zuletzt eingesehen: 8.9.2015)

Video(s) der Gebärde

Name: Selbstjustiz 
Herkunft: Neue Gebärde 
Themengebiete:  Literaturwissenschaft , Rechtswissenschaften , Sozialarbeit  

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare zu dieser Gebärde. Um Kommentare zu schreiben, bitte einloggen!