Gebärden
Verlag
Vertriebsunternehmen im Buchhandel, das Planung, redaktionelle Betreuung, Herstellung, Vervielfältigung, Auslieferung und Großhandel von Büchern (auch Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und Kunstblätter) übernimmt, für das der Verleger vom Verfasser oder eines anderen Verlags (Lizenzausgabe, Übersetzungsrecht fremdsprachiger Autoren) nach Maßgabe des Urheberrechts durch Verlagsvertrag das Verlagsrecht, d.h. Recht und Verpflichtung zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werks einschließlich Nebenrechte (Vorabdruck, Aufführung, Rundfunksendung, Verfilmung, Übersetzung) für dauernd, beschränkte Zeit oder eine bestimmte Auflagenhöhe, gegen Honorar bei vorauszusehenden Gewinn oder im gegenteiligen Falle gegen Druckkostenvorschuss (Selbstkostenverleger) erworben hat und das geschäftliche Risiko übernimmt. (Quelle: Gero von Wilpert (2001). Sachwörterbuch der Literatur. Alfred Kröner Verlag Stuttgart, 8.Auflage, Seite 875 f.)
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Name: | Verlag |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Literaturwissenschaft |
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