Gebärden
Weisungsbefugnis
Anordnungsbefugnis, Leitungsbefugnis, auch Befehlsgewalt; im Unterschied zum arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrecht die im Rahmen der Organisation durch Delegation festgelegte Kompetenz einer Instanz, hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten Weisungen zu erteilen. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/weisungsbefugnis.html -- letzter Zugriff 20.02.15)
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Name: | Weisungsbefugnis |
Herkunft: | Neue Gebärde |
Themengebiete: | Wirtschaftswissenschaft |
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